Drohnen Führerschein Schweiz: Prüfung, Test und Registrierung

In der Schweiz ist das BAZL zuständig. Hier erfährst du, wie du deine Drohne registrierst, wie die Drohnen-Prüfung abläuft und wie du dich mit Schweizer Fragen vorbereitest.

  • Zuständig: Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)
  • EU-Drohnenregeln gelten in der Schweiz seit 1. Januar 2023
  • Registrierung und Zertifikate über die BAZL-Plattform dLIS
  • A1/A3: 40 Fragen, 60 Minuten, CHF 20
  • Mindestalter in der offenen Kategorie: 12 Jahre
  • DroneAce mit eigenem Schweizer Fragenteil

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Trotzdem gelten dort seit dem 1. Januar 2023 die EU-Drohnenregeln: Der Gemischte Ausschuss des bilateralen Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU hat am 24. November 2022 die Übernahme der Verordnungen (EU) 2019/945 und 2019/947 beschlossen. Laut BAZL gelten in der Schweiz deshalb grundsätzlich die gleichen Regeln wie in den anderen EASA-Staaten. Für dich heißt das: offene Kategorie mit A1, A2 und A3, maximal 120 m Flughöhe, Registrierung als Betreiber und ein Fernpiloten-Zertifikat. Zuständig ist das BAZL.

Drohne registrieren in der Schweiz

Registriert wird nicht die Drohne, sondern du als Betreiber. Das geschieht auf der BAZL-Plattform dLIS: Zuerst legst du als Privatperson ein Konto an, danach registrierst du dich selbst oder deine Organisation und erhältst eine UAS-Betreibernummer. Ausgenommen bist du nur, wenn deine Drohne unter 250 g wiegt und zusätzlich die weiteren Bedingungen des BAZL erfüllt, etwa keine Kamera oder ein Spielzeug ist. Eine Gebühr für die Registrierung konnten wir auf den BAZL-Seiten nicht amtlich bestätigen; den aktuellen Stand findest du direkt bei dLIS.

Drohnen-Prüfung Schweiz: das A1/A3-Zertifikat

Für die Unterkategorien A1 und A3 machst du die A1/A3-Online-Schulung mit anschließendem Online-Test. Die Prüfung umfasst 40 Fragen, dauert 60 Minuten und ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar. Für das Zertifikat fallen CHF 20 an; die Gebühr wird im dLIS-Antragsprozess fällig. Das Zertifikat beantragst und verwaltest du über dLIS. Für A2 kommen eine zusätzliche A2-Online-Schulung und ein praktisches Selbststudium hinzu. Die A2-Prüfung legst du vor Ort ab; Prüfungsdatum und Ort wählst du in dLIS. Kein Zertifikat brauchst du in A1 mit Drohnen der Klasse C0 sowie mit älteren oder selbst gebauten Drohnen unter 250 g. Vom BAZL ausgestellte Zertifikate kannst du vor Ablauf mit einer Auffrischungsschulung und einem Online-Test verlängern.

Drohnen Test Schweiz: Was ist anders als in Deutschland?

Die Grenzwerte sind dieselben: C0 unter 250 g, C1 unter 900 g, C2 unter 4 kg, C3 und C4 unter 25 kg, 120 m Flughöhe, in A2 30 m Abstand zu Unbeteiligten beziehungsweise 5 m im Low-Speed-Modus und in A3 mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Eine wichtige Abweichung ist das Mindestalter: Laut BAZL dürfen Fernpiloten in der offenen Kategorie ab 12 Jahren fliegen, jüngere Kinder nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person mit den nötigen Zertifikaten. In Deutschland liegt das Mindestalter bei 16 Jahren.

Gilt der Schweizer Nachweis auch in der EU?

Das BAZL bestätigt die gegenseitige Anerkennung innerhalb der EASA-Staaten: Zertifikate, die in einem EASA-Mitgliedstaat erworben wurden, sind in allen anderen EASA-Mitgliedstaaten anerkannt und gültig. Dazu zählen die EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Ein ausländisches EASA-Zertifikat muss nicht in dLIS hochgeladen werden. Zertifikate aus Staaten außerhalb der EASA werden in der Schweiz dagegen nicht anerkannt.

Vorbereitung mit DroneAce: eigener Schweizer Fragenteil

DroneAce enthält zusätzlich zum EU-Katalog 60 Fragen speziell für die Schweiz. Sie verteilen sich auf acht Themenbereiche: Luftrecht, Luftraum, Betrieb, Meteorologie, Technik, Datenschutz, Notfallverfahren und Flugleistung. Geübt werden unter anderem die Zuständigkeit des BAZL, die Registrierung über UAS.gate und dLIS, die Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million CHF Deckung, kantonale Zusatzregeln, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen und Bewilligungen, das Verhalten an Flugplätzen sowie die BAZL-Drohnenkarte. Das tägliche Lernpensum ist in der App kostenlos.

Amtliche Quellen

Alle Angaben zu Behörde, Registrierung und Zertifikaten stammen von Seiten des BAZL und der Schweizer Bundesverwaltung.

Häufige Fragen

Wer ist in der Schweiz für Drohnen zuständig?

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Registrierung und Fernpiloten-Zertifikate laufen über seine Plattform dLIS.

Gelten in der Schweiz die EU-Drohnenregeln?

Ja, seit dem 1. Januar 2023. Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, hat die Verordnungen (EU) 2019/945 und 2019/947 aber über das bilaterale Luftverkehrsabkommen übernommen.

Muss ich meine Drohne in der Schweiz registrieren?

Du registrierst dich als Betreiber, nicht die Drohne. Ausgenommen bist du nur mit Drohnen unter 250 g, die zusätzlich die weiteren BAZL-Bedingungen erfüllen, etwa ohne Kamera.

Was kostet die Registrierung in der Schweiz?

Eine Gebühr konnten wir auf den BAZL-Seiten nicht amtlich bestätigen. Den aktuellen Stand siehst du direkt auf dLIS.

Was kostet die A1/A3-Prüfung in der Schweiz?

Für das A1/A3-Zertifikat fallen CHF 20 an. Die Gebühr wird im dLIS-Antragsprozess fällig. Die Online-Prüfung hat 40 Fragen und dauert 60 Minuten.

Ab welchem Alter darf ich in der Schweiz Drohnen fliegen?

In der offenen Kategorie ab 12 Jahren. Jüngere Kinder dürfen nur unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen Person mit den nötigen Zertifikaten fliegen.

Gibt es in DroneAce Schweizer Prüfungsfragen?

Ja. Zusätzlich zum EU-Katalog enthält DroneAce 60 Schweizer Fragen, unter anderem zu BAZL und dLIS, Haftpflichtversicherung, kantonalen Regeln, Naturschutzgebieten, Bewilligungen, Flugplätzen und der BAZL-Drohnenkarte.

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